
Nach mehreren Rissen von Nutztieren entlang der Grenze zwischen den Kantonen Waadt und Neuenburg haben die beiden Kantone den Abschuss eines bekannten Problemwolfs genehmigt. Genetische Analysen belegen, dass es sich bei dem verantwortlichen Tier um den Einzelwolf M121 handelt, der in den vergangenen Jahren bereits mehrfach auffällig wurde.
Seit Anfang März wurden über zwanzig Nutztiere im Jura und auf dem Mittelland gerissen. In mindestens elf Fällen konnte M121 eindeutig als Täter identifiziert werden – darunter auch ein Vorfall im Val-de-Travers nahe der Waadtländer Grenze. Insgesamt werden dem Wolf zwischen 2021 und 2025 mehr als 50 Angriffe in den Kantonen Waadt, Neuenburg und Bern zugeschrieben.
Vor diesem Hintergrund haben die Behörden beider Kantone am 16. Mai 2025 offiziell den Abschuss von M121 erlaubt. Die Maßnahme erfolgt auf kantonaler Grundlage und ist für 60 Tage gültig. Zuständig für die Umsetzung ist die jeweilige Wildhut.
Zweite Abschussbewilligung im Kanton Waadt
Unabhängig davon hat der Kanton Waadt auch die Entnahme eines weiteren Wolfs genehmigt. Es handelt sich vermutlich um das Männchen M351 aus dem Mont-Tendre-Rudel. Das Tier zeigte seit April wiederholt auffälliges Verhalten, das laut Behörden potenziell in aggressives Verhalten gegenüber Menschen umschlagen könnte. Die Genehmigung basiert auf Artikel 9c der Jagdverordnung.
Rechtlicher Hintergrund
Laut Bundesrecht sind regulierende Eingriffe innerhalb von Rudeln während der Fortpflanzungszeit verboten. Erste Massnahmen sind erst ab dem 1. Juni möglich. Einzelwölfe, die erhebliche Schäden verursachen, dürfen jedoch auf kantonale Initiative hin reguliert werden – wie nun im Fall von M121 geschehen.
Die Abschussverfügungen wurden im offiziellen Amtsblatt der beiden Kantone publiziert und treten ab sofort in Kraft.
Medienmitteilung des Kantons Waadt
