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St. Gallen – Drohnenpilot missachtet Verbotszone


Am Mittwoch ist während dem ersten Spiel der Women’s EURO 2025 in St.Gallen eine Drohne festgestellt worden. Diese wurde trotz geltendem Flugverbot gestartet. Der Pilot der Drohne wurde durch eine Patrouille der Stadtpolizei angehalten und angezeigt.

Am Mittwochabend, 4. Juli 2025, fand in St.Gallen das erste Spiel der Women’s EURO 2025 statt. Die Regierung des Kantons St.Gallen hat für die Spieltage ein absolutes Flugverbot rund um den Kybunpark erlassen. Aufgrund dessen überwachte die Stadtpolizei St.Gallen den Luftraum.

Um 21.15 Uhr wurde eine Drohne festgestellt, worauf eine Patrouille der Drohnenpilot angehalten konnte. Der 30-Jährige liess seine Drohne innerhalb der Flugverbotszone fliegen, ohne sich vorab über die Regeln zu informieren. Er wird angezeigt.

Absolutes Flugverbot an den Spieltagen

Die Stadtpolizei erinnert daran, dass das absolute Flugverbot auch an den verbleibenden Spieltagen vom 9. und 13. Juli 2025 jeweils von 17 bis 24 Uhr gilt. Die Zone umfasst einen Radius von zwei Kilometern rund um das Stadion.

Die Verbotszone ist in der Drohnenkarte des BAZL ersichtlich.
Die Verbotszone ist in der Drohnenkarte des BAZL ersichtlich. (Bildquelle: BAZL)

Details sind auf der Drohnenkarte des BAZL ersichtlich. Drohnenpilotinnen und Drohnenpiloten sind verpflichtet, sich vor einem Flug über die aktuell geltenden Regeln zu informieren.

Das absolute Flugverbot wurde von der Regierung des Kantons St.Gallen erlassen, weil Drohnen an Veranstaltungen mit viel Publikum ein Sicherheitsrisiko darstellen können. Weitere Informationen zum Erlass sind hier zu finden.

Quelle der Polizeinachricht: Kapo SG



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