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Nach tödlichem Unfall in Matten BE – Benutzung der Rodelbahn Heimwehfluh verboten



Die Rodelbahn Heimwehfluh bleibt bis auf Weiteres geschlossen, da umfangreiche Wartungsarbeiten für einen sicheren Betrieb notwendig sind. Dies ergab eine Sonderinspektion der Kontrollstelle des Interkantonalen Konkordats für Seilbahnen und Skilifte (IKSS). Die Baupolizei der Gemeinde Matten bei Interlaken hat ein Nutzungsverbot verhängt.

Wegen des tödlichen Arbeitsunfalls vom 4. Juli 2025 (wir berichteten) auf der Rodelbahn Heimwehfluh in der Gemeinde Matten bei Interlaken hat die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern in Zusammenarbeit mit der Kontrollstelle IKSS eine Sonderinspektion der Anlage und im Besonderen der Rodel durchgeführt. Dabei hat sich gezeigt, dass für einen sicheren Betrieb umfassende Unterhaltsarbeiten an den Rodelfahrzeugen erforderlich sind.

Der Betrieb auf der steilen Anlage beansprucht Rollen und Bremsen der Rodel stark. Die dafür nötigen, kontinuierlichen Unterhalts- und Instandhaltungsarbeiten sind aktuell nicht gewährleistet. Damit sind die Voraussetzungen für eine Betriebsbewilligung und für einen sicheren Publikumsbetrieb der Rodelbahn nicht mehr gegeben. Deshalb hat die Baupolizei der Gemeinde Matten bei Interlaken ein Benützungsverbot erlassen.

Die Anlage kann den Betrieb wieder aufnehmen, wenn die Unterhaltsarbeiten umgesetzt sind und die betrieblichen Rahmenbedingungen einen sicheren Betrieb gewährleisten.

Zum Arbeitsunfall vom 4. Juli 2025 ist unter Führung der Staatsanwaltschaft Oberland eine Untersuchung im Gang.

Quelle der Nachricht: Bau- und Verkehrsdirektion Kanton Bern



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