
Am Donnerstag, 18. September 2025, hat die Staatsanwaltschaft nach dem Tötungsdelikt vom 14. April 2023 in Kreuzlingen Anklage gegen einen 51-jährigen Schweizer wegen vorsätzlicher Tötung und Gefährdung des Lebens erhoben. Beantragt wird eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren.
Am 14. April 2023 kam es in Kreuzlingen zu einem Tötungsdelikt. Die Staatsanwaltschaft hat die dazu geführte Strafuntersuchung abgeschlossen und beim Bezirksgericht Kreuzlingen Anklage gegen einen heute 51-jährigen Schweizer erhoben.
Ihm wird vorgeworfen, sich am frühen Nachmittag zu den Geschäftsräumlichkeiten seines Geschäftspartners begeben und dort während eines Gesprächs auf dem Parkplatz den von ihm mitgebrachten Revolver gezogen und drei Schüsse auf den 52-jährigen Mann abgegeben zu haben. Das Opfer erlitt dabei schwere Verletzungen und verstarb noch am selben Abend im Spital.
Nach den Schüssen soll der Beschuldigte seinen Revolver zudem für einige Sekunden auf einen Passanten gerichtet haben, der die Tat mitbekommen und ihn angesprochen haben soll. Der Mann ging sofort in Deckung und wurde nicht verletzt.
Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Verurteilung wegen vorsätzlicher Tötung und Gefährdung des Lebens und eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Der Verhandlungstermin vor dem Bezirksgericht Kreuzlingen steht noch nicht fest. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo TG
