In Neuenburg haben Zollbeamte Mitte September einen Lieferwagen aus Spanien gestoppt. Im Fahrzeug fanden sie grosse Mengen Alkohol, Fleischwaren und eine Katze ohne Chip oder Papiere.
Mitarbeitende des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherung (BAZG) haben Mitte September im Kanton Neuenburg einen Lieferwagen gestoppt, der eine grössere Menge an Konsumgütern illegal aus Spanien eingeführt hatte.
Im Fahrzeug eines 36-jährigen Kolumbianers, wohnhaft im Kanton Neuenburg, und seiner 39-jährigen Begleiterin, ebenfalls kolumbianische Staatsbürgerin, fanden die Beamten bei einer Kontrolle 143 Liter hochprozentigen Alkohol, 50 Liter Getränke mit geringerem Alkoholgehalt sowie rund 190 Kilogramm Fleischpasteten.
Neben den Lebensmitteln transportierte der Lieferwagen zudem eine Katze ohne Chip und ohne Papiere. Wegen des Verdachts der illegalen Einfuhr wurden die zuständigen kantonalen Behörden informiert. Die gesamte Ladung wurde beschlagnahmt und eine Geldstrafe verhängt, bis die ordentliche Zollabfertigung abgeschlossen ist.
Vorschriften zur Heimtier-Einfuhr
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Die Ein- und Durchfuhr von Heimtieren in die Schweiz ist klar geregelt:
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Heimtiere müssen beim Grenzübertritt angemeldet werden.
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Erforderlich sind ein Heimtierausweis, eine Veterinärbescheinigung oder eine offizielle Bewilligung.
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Diese Dokumente müssen an einem besetzten Grenzübergang während der Öffnungszeiten vorgelegt werden.
Selbst wenn der Wert des Tieres unter der Wertfreigrenze von 150 Franken liegt, gilt diese Pflicht. Seit 2018 werden nachgemeldete Verstösse durch das Kompetenzzentrum für Heimtiere in Brig bearbeitet, das eng mit kantonalen und eidgenössischen Veterinärbehörden zusammenarbeitet.
Quelle der Nachricht: BAZG
