
In Männedorf wurde am 12. November erneut ein Fall von Vogelgrippe bei einem Wildvogel bestätigt. Das BLV reagiert und erweitert die Beobachtungsgebiete, in denen strenge Schutzmassnahmen gelten.
Nach dem Nachweis eines ersten Vogelgrippefalls am 4. November im Kanton Bern wurde das Virus am 12. November bei einer Graugans in Männedorf im Kanton Zürich erneut bestätigt. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern und jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, wurden in der angepassten dringlichen Verordnung des BLV weitere Beobachtungsgebiete entlang der Ufer der Seen und Fliessgewässer des Mittellands festgelegt. In diesen Regionen gelten für die Geflügelhaltungen strenge Schutz- und Hygienemassnahmen.
Schutz der Geflügelhaltungen in den Beobachtungsgebieten
Die Geflügelhalterinnen und -halter in den Beobachtungsgebieten sind verpflichtet, Biosicherheitsmassnahmen umzusetzen. Diese haben zum Ziel, jeglichen Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden und die Weiterverbreitung des Virus zu verhindern. Das Geflügel muss so gehalten werden, dass jeder Kontakt mit Wildvögeln ausgeschlossen ist, die verschiedenen Arten (Hühner, Enten, Gänse, Laufvögel) sind getrennt zu halten und im Stallbereich gelten Zugangsbeschränkungen und strenge Hygienemassnahmen.
Wachsamkeit und Biosicherheit: Geflügelhalterinnen und -halter sind gefordert
Die Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgefordert, ihre Tiere aufmerksam zu beobachten. Im Fall von Verdachtssymptomen, wie Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünnen oder fehlenden Eischalen, Apathie oder erhöhter Sterblichkeit, müssen sie unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren. Bei Wasservögeln können die Krankheitsanzeichen weniger sichtbar sein, weshalb Wachsamkeit besonders wichtig ist.
Der neue Fall ändert an der Gesamtrisikobewertung nichts. Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen in der ganzen Schweiz bleibt der wirksamste Schutz. Auch ausserhalb der Beobachtungsgebiete müssen alle Geflügelhalterinnen und -halter, auch Hobbyhaltungen, die empfohlenen Hygienemassnahmen umsetzen und ihre Tiere bei den kantonalen Veterinärbehörden registrieren.
Tote Wildvögel: melden, aber nicht berühren
Die Bevölkerung wird gebeten, tote oder kranke Wildvögel nicht zu berühren und solche Funde der Wildhut, der Polizei oder dem kantonalen Veterinärdienst zu melden.
Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen ist äusserst selten und wurde bis jetzt nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infizierten Vögeln beobachtet. Geflügelprodukte, wie Pouletfleisch und Eier, können weiterhin ohne Bedenken konsumiert werden.
Quelle der Nachricht: Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
