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Kanton Thurgau – „Gucklochfahrer“ im Winterverkehr gestoppt


Gestern und heute, 19. November 2025, stoppte die Kantonspolizei Thurgau mehrere Autofahrerinnen und Autofahrer, die mit vereisten Scheiben unterwegs waren. Es folgten Anzeigen.

Die Autofahrer und Autofahrerinnen wurden durch Patrouillen der Kantonspolizei Thurgau am Dienstag- und Mittwochmorgen angehalten, weil sie mit vereisten Scheiben unterwegs waren. In allen Fällen war die Sicht dadurch teils massiv eingeschränkt, was die Verkehrssicherheit gefährdete. Die fehlbaren Personen werden bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Die Kantonspolizei Thurgau rät dringend vom „Guckloch“-Fahren ab. Wer mit eingeschränkter Sicht unterwegs ist, gefährdet sich selbst und andere Verkehrsteilnehmer.

Gucklochfahrt in Weinfelden.
Gucklochfahrt in Weinfelden. (Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau)

Das Strassenverkehrsgesetz schreibt vor, dass das Fahrzeug in betriebssicherem und vorschriftsgemässem Zustand geführt werden muss. Das bedeutet, dass in alle Richtungen eine gute Sicht gewährleistet sein muss. Neben den Scheiben sind auch Scheinwerfer, Rückspiegel, Blinker sowie das Fahrzeugdach und die Motorhaube von Eis und Schnee zu befreien.

Weitere Tipps zur sicheren Fahrt im Winter gibt es auf der Website der Kantonspolizei.

Quelle der Polizeinachricht: Kapo TG



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